Ausbildungslehrgang - Zulassungsbedingungen
Jährlich werden im Oberwallis bis zu 15 Hundeführer mit ihren Hunden zu Schweisshundegespannen ausgebildet.
Um am Lehrgang teilzunehmen, müssen die Kriterien des kantonalen Schweisshundereglementes erfüllt werden. Das vollständige Reglement kann unter dem entsprechenden Link heruntergeladen werden.
Die wichtigsten Punkte in der Übersicht:
- Der Besitzer & Schweisshundeführer muss Inhaber eines
schweizerischen Jagdpatentes oder Jungjäger/in sein.
- Es werden nur Jagdhunderassen zur Prüfung zugelassen. Der
Hund muss am Prüfungstag mindestens 15 Monate alt sein.
- Die Anmeldung muss nach der Veröffentlichung im
Schweizer Jäger auf dem offiziellen Formular erfolgen.
- Das Kursgeld von CHF 250.00 muss vor
Kursbeginn beglichen werden.
- Die Teilnahme an den offiziellen Kurstagen ist obligatorisch,
um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Die Aufnahme in den Kurs erfolgt gemäss Eingang der Anmeldungen.
Anmeldeschluss ist jeweils der letzte Tag im Monat Februar.
Anmeldungen, die vor der Veröffentlichung der Kursausschreibung im Schweizer Jäger oder dem 01. Februar eingehen, werden nicht berücksichtigt.