Die eidgenössischen und kantonalen Jagdgesetzgebungen bezwecken:
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Erhalt der Artenvielfalt und der Lebensräume, Sicherstellung des
Gleichgewichts zwischen den Wildtierpopulationen und eine angemessene Nutzung der Wildtiere durch die Jagd.
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Vorbeugen und Entschädigen von Wildtierschäden an Wäldern, Kulturen und
Nutztieren.
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Information der Behörden, der Bevölkerung, der Jugend und der Partner über die
wildlebenden Tiere.
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Mitarbeit bei der Realisierung von Forschungsprojekten über wildlebende Tiere,
Wildkrankheiten und Lebensräume.
Die Gesetzgebungstexte sind hier verfügbar.